zeit als schlüssig zu bezeichnenden Aussagen der Geschädigten sowie die vorliegenden Quittungen für das Depot resp. die Vorauszahlungen, den mutmasslich fingierten Mietvertrag und den Kontoauszug des Geschädigten U.________. Die Geschädigten V.________ (Deliktsbetrag: CHF 2‘250.00) und W.________ (Deliktsbetrag: CHF 1‘365.00 resp. gemäss Entwurf der Anklageschrift: CHF 1‘340.00 [vgl. Protokoll der Einvernahme von W.________ vom 27. November 2018, Z. 83 f.; 114 ff.