blauer S.________(Marke) Rucksack). Gemäss Auswertungen der Kantonspolizei Bern sei stark davon auszugehen, dass es sich bei der Person auf den Bildern der Überwachungskameras um den Beschwerdeführer gehandelt hat. G.________ gab anlässlich der Einvernahme vom 21. November 2018 an, dass er im September 2018 mit dem Beschwerdeführer die Bankkarten (N.________(Bank) Maestro- Karte gegen T.________(Bank)-Karte) getauscht habe. Aus welchem Grund es zu diesem Tausch gekommen ist, konnte er indes nicht mehr sagen (Z. 66 ff.). Zudem gab der Geschädigte klar zu Protokoll, dass er dem Beschwerdeführer den PIN zur Karte nicht ausgehändigt habe.