Der Beschwerdeführer sei mehrmals erkennungsdienstlich behandelt worden. Gemäss der Kantonspolizei Bern handle es sich bei dem Mann, welcher bei den Bargeldbezügen bei der K.________(Bank) und der L.________(Bank) auf den Videoaufnahmen festgestellt werden konnte, mit grosser Wahrscheinlichkeit um den Beschwerdeführer. Ferner hätten mehrere Mitarbeiter der betroffenen Verkaufsgeschäfte angege-