Die potentiellen Untermieter hätten dem Beschwerdeführer einen bestimmten Geldbetrag als Miete oder Anzahlung an die Miete bezahlt, worauf der Beschwerdeführer nicht mehr erreichbar gewesen sei. Der Zugang zur Wohnung sei dem Beschwerdeführer durch Auswechseln des Schliesszylinders zwischenzeitlich verunmöglicht worden. Dem Geschädigten G.________ soll der Beschwerdeführer einen Kreditkartenantrag entwendet haben, danach auch die Karte und den entsprechenden Code und so diverse Geldbezüge und Einkäufe in Kleider- und Schuhgeschäfte getätigt haben.