3.2 Dem Beschwerdeführer wird zur Hauptsache noch immer vorgeworfen, sich im Zeitraum von Anfang Juni 2018 bis 20. Oktober 2018 bei diversen Versuchen, Geld zu bekommen, verschiedener Lügengebäude bedient zu haben. So soll er z.B. seine Wohnung an der D.________(Strasse) in E.________(Ortschaft) (die nicht durch ihn, sondern durch die F.________(Stiftung) gemietet worden war) zur temporären Untervermietung angeboten haben. Die potentiellen Untermieter hätten dem Beschwerdeführer einen bestimmten Geldbetrag als Miete oder Anzahlung an die Miete bezahlt, worauf der Beschwerdeführer nicht mehr erreichbar gewesen sei.