und E.________. Es muss ermittelt werden, welche Rolle der Beschwerdeführer im vorliegend komplexen Gefüge der Drogenhanfproduktion in grossem Stil mit verschiedenen Gruppierungen innehatte. Zwischenzeitlich hat eine weitere Einvernahme von I.________ und E.________ stattgefunden. Noch geplant ist eine parteiöffentliche Befragung von J.________ (Vermieter), K.________ (Hauswart) und L.________. Diese Personen werden ebenfalls dringend verdächtigt, an den Betäubungsmitteldelikten in H.________(Ortschaft) beteiligt gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer hat anlässlich seiner Einvernahme vom 20. November 2019 bestätigt, sämtliche dieser Personen zu kennen (vgl. Z. 210 ff.