Denkbar ist aber auch, dass der Beschwerdeführer bis zu seiner Festnahme keine Kenntnis von der Hausdurchsuchung hatte, zumal die Hanfindoor- Anlagen an der F.________(Strasse) offenbar grundsätzlich autonom betrieben wurden. Die Kenntnisnahme von der Hausdurchsuchung durch die Zeitung setzt