5 bewirtschaftet und das Marihuana geerntet hätten. Hinsichtlich der Hintermänner (Geldgeber, Infrastrukturbeschaffer, Logistiker etc.) und Abnehmer/Käufer des in H.________(Ortschaft) im professionellen Stil produzierten illegalen Marihuanas hätten noch keine Anhaltungen und Einvernahmen stattgefunden. Bezüglich dieser Personen bestünden demnach unverändert erhebliche Kollusionsrisiken.