und E.________ hätten vorangetrieben werden können. Es treffe zu, dass im Zusammenhang mit den Indooranlagen in H.________(Ortschaft) bereits umfangreiche Ermittlungen stattgefunden hätten. Jedoch sei es dabei nicht um diejenigen Anlagen gegangen, mit denen der Beschwerdeführer in Verbindung stehe. Zudem seien zwischenzeitlich zwar diverse Personen im Zusammenhang mit der Drogenhanfproduktion ermittelt und (erst-)befragt worden. Die Ermittlungen hätten sich aber bisher auf Personen konzentriert, die vor Ort die Anlagen aufgebaut, die Pflanzen