Betreffend den Beschwerdeführer stünden die Ermittlungen folglich erst am Anfang. Ob nach der Auswertung des Mobiltelefons weitere Hinweise oder gar weitere verdächtige Personen auftauchen würden, könne heute noch nicht gesagt werden. Eine Kollisionsgefahr sei deshalb weiterhin gegeben. Die Staatsanwaltschaft benötige Zeit, um die entsprechenden Ermittlungen vorzunehmen. 5.3 Der Beschwerdeführer bestreitet die Kollusionsgefahr. Er macht zusammengefasst geltend, nach einer halbjährigen Ermittlungstätigkeit sei die Untersuchung weit fortgeschritten.