Es steht fest, dass in den besagten Räumlichkeiten ein Hanfindoor-Anbau stattgefunden hat. Der Beschwerdeführer hat von der Cannabispflanzenaufzucht zudem offensichtlich gewusst, denn er hat anlässlich seiner Befragung selbst zugegeben, dass ihm sein Kollege I.________ die Pflanzen gezeigt habe und dass es sehr wahrscheinlich Marihuana- Pflanzen gewesen seien (vgl. Z. 51 ff.; 107 ff.; 127 f. des Protokolls der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 20. November 2019). Seine Aussagen, wonach I.________ ihm nichts gesagt habe, als er ihm diesen Raum gezeigt habe und dass er nicht sagen könne, weshalb I.__