Sicherstellung des Mobiltelefons erst am 20. November 2019). Das Zwangsmassnahmengericht hat weiter begründet, dass derzeit noch nicht gesagt werden könne, ob nach der Auswertung des Mobiltelefons weitere Hinweise oder gar weitere verdächtige Personen auftauchen könnten. Deshalb sei die Kollusionsgefahr weiterhin gegeben. Mithin sind die weiter geplanten Ermittlungshandlungen noch abhängig vom Ausgang der Auswertung des Mobiltelefons und konnten deshalb vom Zwangsmassnahmengericht nicht expliziter genannt werden.