8 Gang zu setzen. Es sei damit zu rechnen, dass sich der Beschwerdeführer behördlichen Interventionen und Aktivitäten auch zukünftig konsequent verweigere bzw. entziehe (S. 93 f.). Die Legalprognose werde weiterhin skeptisch eingeschätzt. Es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer fehlenden Kooperation des Beschwerdeführers zu rechnen und mittel- bis langfristig auch damit, dass er sich wieder in einer Notwehrsituation sehe, die aus seiner persönlichen Perspektive die Anwendung von Gewalt rechtfertige.