Im Zusammenhang mit diesen Ausführungen kann auf den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 409 vom 8. Oktober 2018 verwiesen werden. Der Beschwerdeführer scheint nicht zwischen dem ursprünglichen Urteil des Regionalgerichts vom 18. Januar 2013, mit welchem er wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie Gefährdung des Lebens verurteilt wurde, und dem nachträglichen Verfahren betreffend Prüfung der Verwahrung zu unterscheiden.