6 dem Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts auseinander. Er macht geltend, dass Gerichtspräsident H.________ nicht zur Stellung eines solchen Antrages berechtigt gewesen sei, weil er wegen Korruption angeklagt sei. Die von ihm (Beschwerdeführer) erhobenen Vorwürfe seien zu untersuchen. Gerichtspräsident H.________ zeichne in seinem Antrag ein völlig falsches Bild der Ereignisse. Er lehne den Gerichtspräsidenten ab. Dieser sowie Gerichtspräsident I.________ hätten ihn in der Untersuchungshaft vergessen und verweigerten jede Strafuntersuchung.