Die Verletzung des rechtlichen Gehörs wird damit im Beschwerdeverfahren geheilt. Der Verletzung wird aber insofern Rechnung getragen, als sie im Dispositiv festgehalten wird und bei den Kosten entsprechend berücksichtigt wird. 7. Der Beschwerdeführer setzt sich im Rahmen seiner Stellungnahme vom 8. November 2019 an das Zwangsmassnahmengericht nicht in materieller Hinsicht mit