Dezember 2019 zugestellt. Zudem wurde den Parteien mit Verfügung vom 11. Dezember 2019 mitgeteilt, dass das forensisch-psychiatrische Gutachten von Prof. Dr. med. D.________ vom 15. November 2019 im Beschwerdeverfahren beigezogen wird. Am 16. Dezember 2019 wurde dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft sowie dem Zwangsmassnahmengericht eine Kopie des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 3. Dezember 2019 i.S. I.L. gegen die Schweiz (Urteil Nr. 72939/16) zugestellt und ihnen Gelegenheit eingeräumt, innert 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung eine Stellungnahme betreffend gesetzlicher Grund-