Am 13. November 2019 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft gegen den Verurteilten um vier Monate, d.h. bis zum 12. März 2020. In seiner Eingabe vom 15. November 2019 an das Zwangsmassnahmengericht stellte der Verurteilte (nachfolgend: Beschwerdeführer) den Antrag, diesen Entscheid für ungültig zu erklären und «das zu tun, was er in seinem Schreiben [Anmerkung: vom 12. November 2019] verlangt habe».