Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) insgesamt zweimal bis am 12. November 2019 verlängert (vgl. ARR 18 375 sowie 19 167). Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht), welches über den Antrag der BVD auf Anordnung einer Verwahrung gemäss Art. 62c Abs. 4 StGB zu befinden hat, beantragte dem Zwangsmassnahmengericht am 6. November 2019 erneut die Verlängerung der Sicherheitshaft gegen den Verurteilten. Am 13. November 2019 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft gegen den Verurteilten um vier Monate, d.h. bis zum 12. März 2020.