3. Die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht legen die amtlichen Entschädigungen am Ende des Verfahrens fest. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 4/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin H.________ - dem Beschuldigten 1, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Beschuldigten 2, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - dem Beschuldigten 3, a.v.d. Rechtsanwalt F.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt I.________ (mit den Akten)