5.2 Die angefochtene Verfügung erweist sich als rechtmässig. Insbesondere mit den Argumenten von Rechtsanwalt D.________ kann zur Begründung festgehalten werden was folgt: C.________ wurde am 13. Februar 2019 angehalten und befindet sich seither in Untersuchungshaft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug. Ihm wird – teilweise als Versuch – banden- und gewerbsmässiger Diebstahl in 19 Fällen sowie mehrfache Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch vorgeworfen, angeblich begangen im Zeitraum vom 1. bis zum 12. Februar 2019.