3 vernahme vom 24. September 2019 vorzeitig abgebrochen. Sein Fragerecht sei dadurch beschnitten worden. Es hätten nicht alle Vorwürfe geprüft werden können. Bei C.________ drohe keine Überhaft. Eine zu lange Inhaftierung sei nicht durch eine Verfahrenstrennung, sondern durch eine rasche Erledigung der Voruntersuchung zu verhindern.