3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Die vorliegende Trennung bezweckt die förderliche Weiterbehandlung des Verfahrens gegen C.________. Die Ermittlungen gegen C.________ sind abgeschlossen. Die Schlussbefragung ist am 04.11.2019 erfolgt. Ein erster Entwurf der Anklage liegt (einzig) bei ihm vor. C.________ kann zudem – im Gegensatz zu den anderen Verfahrensbeteiligten – vermutlich noch beim Einzelgericht angeklagt werden. C.________ ist zudem grösstenteils geständig. Das abgekürzte Verfahren wurde betreffend ihn durch Rechtsanwalt D.________ bereits vor längerer Zeit beantragt.