sie bitte um Übersetzung des Schreibens vom 18. November 2019 und Behandlung als Beschwerde. Am 3. Dezember 2019 teilte die Verfahrensleitung mit, dass es nicht Sache der Rechtsmittelinstanz sei, eine nicht in einer der Amtssprachen eingereichte Eingabe übersetzen zu lassen. Sie setze deshalb nochmals eine Frist an von 10 Tagen zur Nachbesserung und Einreichung der Beschwerde in einer Amtssprache; im Unterlassungsfall werde auf die Beschwerde nicht eingetreten. Am 13. Dezember 2019 reichte Fürsprecherin H.________ namens des Beschwerdeführers eine verbesserte Beschwerde ein und stellte folgende Anträge: