Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 18. November 2019 handschriftlich in italienischer Sprache Beschwerde. Mit Brief vom 27. November 2019 fragte die Verfahrensleitung Fürsprecherin H.________ als amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers an, ob die Eingabe ihres Mandanten als Beschwerde zu behandeln sei; falls ja, müsse die Beschwerde in eine Amtssprache übersetzt werden. Mit Eingabe vom 28. November 2019 teilte Fürsprecherin H.________ mit, dass der Beschwerdeführer an seiner Beschwerde festhalte; sie bitte um Übersetzung des Schreibens vom 18. November 2019 und Behandlung als Beschwerde.