1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt unter anderem gegen G.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Am 11. November 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass das Strafverfahren gegen C.________ von demjenigen gegen die übrigen beschuldigten Personen getrennt und unter der bisherigen Verfahrensnummer BM 2019 7457 separat weitergeführt werde. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 18. November 2019 handschriftlich in italienischer Sprache Beschwerde.