3 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch gegen die Gesuchsgegnerin wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Gesuchstellerin - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Strafklägerin