Mit Schreiben vom 22. November 2019 stellte die Gesuchstellerin ein Ausstandsgesuch. Mit Verfügung vom 27. November 2019 leitete die Gesuchsgegnerin dieses an die Beschwerdekammer weiter und teilte mit, dass aus ihrer Sicht keine Ausstandsgründe vorliegen würden. Innert Frist hat die Gesuchstellerin nicht repliziert.