Ausserdem solle sie ihr Amt an eine «bessere Person überlassen» und ihre «Dummheit nicht so zur Schau stellen». Im Strafverfahren geht es einzig darum, ob der Beschwerdeführer der Straf- und Zivilklägerin diesen Brief, welcher mit «A.________» unterzeichnet wurde und als Absender die Anschrift des Beschwerdeführers trägt, geschrieben hat. Es liegt keine