1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Beschimpfung z.N. von B.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin). Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 6. August 2019 beantragte der Beschwerdeführer die Beiordnung eines «Pflichtverteidigers». Mit Verfügung vom 11. November 2019 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Einsetzung eines amtlichen Verteidigers ab. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 25. November 2019 Beschwerde.