Die Ermittlungen werden mithin in objektiver Weise geführt. Es wird letztlich die Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein zu versuchen, ein möglichst detailliertes Bild des Tatgeschehens anzufertigen, welches dann – je nach Ausgang und Erkenntnissen – durch ein Sachgericht gewürdigt werden muss. Im Übrigen ist die Schuldhypothese des Gesuchsgegners keineswegs aus der Luft gegriffen, befand sich doch am Häkchen zum Öffnen des Messers unstrittig die DNA des Gesuchstellers.