Viertens habe sich die Staatsanwaltschaft im Vorverfahren neutral zu verhalten, was hier nicht der Fall gewesen sei. 4.3 Der Gesuchsgegner entgegnet im Kern, es gehöre zu Einvernahmen dazu, dass einem Beschuldigten vorgehalten werde, was sich bisher für ein Bild ergebe. Dies unter anderem deshalb, damit er sich verteidigen und das rechtliche Gehör gewahrt werden könne. Derartige Vorhalte seien Arbeitshypothesen, mit welcher die Verfahrensleitung und auch die Verteidigung versuchten, einen Sachverhalt zu rekonstruieren. Dies könne nicht beanstandet werden.