Der Gesuchsteller wurde am 11. Juli 2019 verhaftet. Grund dafür war die Kollusionsgefahr zu F.________, weil an einem Messer – das unterhalb des Clublokals im Gras gefunden wurde – auf der Klinge die DNA des Opfers einer Messerattacke (E.________) festgestellt werden konnte und sich auf dem Häkchen zum Öffnen des Messers DNA des Gesuchstellers befand. Auf einem Bändel, welches am Messer befestigt war, stellte die Polizei zudem die DNA von F.________ sicher. Bis zum Zeitpunkt der Hafteröffnung wurden parteiöffentliche Einvernahmen mit G.________ (Zeugin aus dem Innern des Clublokals), H.________ (Schussopfer), I._____