Die Beschwerdekammer in Strafsachen hält demnach für das Beschwerdeverfahren einen Zeitaufwand von maximal 8 Stunden als angemessen, aufgeteilt in etwa wie folgt: • 2 Stunden bezüglich Aktenstudium (Einstellungsverfügung, Beweisverfügung, Verfügungen der Beschwerdekammer in Strafsachen, Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft und des Beschuldigten); • 5 Stunden bezüglich Redigieren der Beschwerde und der Replik (inkl. Abschlussarbeiten); • 1 Stunde bezüglich Korrespondenz. Die Honorarnote ist nach dem Gesagten um 3 Stunden und 50 Minuten auf 8 Stunden à CHF 270.00 zu kürzen. Hinzuzurechnen sind die notwendigen Auslagen von CHF 55.90 sowie die MWST von 7.7 %.