Hierbei handelte es sich um keine komplexen Fragestellungen. Der Aktenumfang ist ferner sehr gering und auch die Einstellungsverfügung sowie die Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft und des Beschuldigten beinhalten nur wenige Seiten. Die Beschwerdekammer in Strafsachen hält demnach für das Beschwerdeverfahren einen Zeitaufwand von maximal 8 Stunden als angemessen, aufgeteilt in etwa wie folgt: • 2 Stunden bezüglich Aktenstudium (Einstellungsverfügung, Beweisverfügung, Verfügungen der Beschwerdekammer in Strafsachen, Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft und des Beschuldigten);