Nach dem Gesagten ist die Beschwerde gutzuheissen und die Einstellungsverfügung aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft wird die erwähnten zusätzlichen Ermittlungshandlungen (Einvernahme G.________, H.________ und des Beschwerdeführers) durchführen. Falls sich nach der Beweisergänzung kein Tatverdacht gegen den Beschuldigten erhärtet, weil die Aussagen des Beschwerdeführers als unglaubhaft erscheinen resp. weil der erstellte Sachverhalt keinen Straftatbestand erfüllt, wird die Staatsanwaltschaft erneut eine Verfahrenseinstellung erwägen.