Es sei allgemein bekannt, dass Bildschirme von Smartphones wenig widerstandsfähig seien. Gerade bei dünnen Smartphones wie demjenigen des Beschwerdeführers sei es ohne weiteres vorstellbar, dass bei einer Auseinandersetzung, bei der eine Person versucht, der anderen das Handy aus der Hand zu reissen und diese sich wehrt, das Handy derart verdreht werde, dass das Bildschirmglas zerspringe.