5 den Ausführungen der Staatsanwaltschaft sei es zudem ohne Weiteres möglich, dass ein Handybildschirm zerspringe, wenn eine Person das Handy greife und daran drehe. Auch diesbezüglich könne der Tatverdacht gegen den Beschuldigten nicht als entkräftet gelten, zumal dieser selber einräume, den Beschwerdeführer an der Hand gepackt zu haben. Eine Einstellung sei insbesondere auch deshalb nicht zulässig, da die Beweislage zweifelhaft sei.