4 haltens gezückt habe. F.________ habe ihre Fahrt nach dem Abholen ihres Sohnes fortsetzen wollen, was ihr aufgrund des Fahrzeuges des Beschwerdeführers in der Mitte der Strasse nicht möglich gewesen sei. Zudem dürfte sie sich durch das Fotografieren durch den Beschwerdeführer gestört gefühlt haben, was sie veranlasst habe, an die Fahrertüre zu klopfen. Weiter plausibel erscheine, dass der Beschuldigte aus seinem BMW ausgestiegen sei, um seiner Tochter beizustehen, als der Beschwerdeführer ruckartig seine Fahrzeugtüre geöffnet habe.