___ und des Beschuldigten davon auszugehen, dass sich der Beschwerdeführer durch das Fahrzeug des Beschuldigten auf seiner Heimfahrt gestört gefühlt habe und deshalb mitten auf der Fahrbahn stehen geblieben sei und – anstatt vorbeizufahren oder den Beschuldigten zum Umparkieren zu bewegen – seine Kamera zwecks Dokumentation des angeblichen Fehlver-