Die Aussage des Beschwerdeführers, wonach F.________, nachdem sie herumgeschrien habe, versucht habe, seine Fahrzeugtüre zu öffnen und dabei mit den Füssen und den Fäusten gegen die Fahrzeugtüre geschlagen habe, erscheine wenig glaubwürdig (richtig: glaubhaft). Vielmehr sei aufgrund der Vorgeschichte rund um die Spielgruppe und der übereinstimmenden Aussagen von F.______