Gegen den Beschwerdeführer erliess sie am 12. November 2019 einen Strafbefehl wegen Nötigung mit folgendem Sachverhalt: A.________ und F.________ standen mit ihrem Fahrzeug links am Strassenrand, um den Sohn von Frau F.________ von der Spielgruppe abzuholen, als der Beschuldigte mit seinem Pickup in den D.________ einbog und in der Mitte der Strasse anhielt.