den gebrochenen Bildschirm gezeigt, aber keiner von beiden habe darauf reagiert. Das Fahrzeug sei danach einige Meter zurückgefahren und neben den Parkplätzen der Nachbarschaft parkiert worden. Am 24. Juni 2018 gab der Privatkläger gegenüber der Polizei sodann zu Protokoll, er habe am 1. März 2018 seinen Fotoapparat dabei gehabt, weil er schon länger ein Dossier für die Gemeinde E.________ bezüglich der Verkehrs- und Parksituation am D.________ vorbereite. Der Beschuldigte gab, konfrontiert mit den Vorwürfen des Privatklägers, anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 10. April 2018 zu Protokoll, er sei zusammen mit seiner Tochter, F.________, zu der Spielgruppe im D.__