Aufgrund der Spielgruppe (Öffnungszeit: dreimal pro Woche von 08.30 – 11.30 Uhr) kommt es vor, dass die Eltern ihr Fahrzeug an der Strasse entlang kurz parkieren, um die Kinder in die Spielgruppe zu bringen resp. von dort wieder abzuholen. Dabei ist es gemäss Anzeigerapport in der Vergangenheit schon mehrfach zu Streitigkeiten zwischen dem Beschwerdeführer als Anwohner des D.________ und diversen Eltern gekommen. Unbestritten ist, dass es am 1. März 2018 einen Streit zwischen dem Beschwerdeführer, dem Beschuldigten und dessen Tochter F.________ gab. Die weiteren Schilderungen zur Vorfall gehen auseinander.