1. Am 6. November 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) initiierte Strafverfahren wegen Tätlichkeiten und Sachbeschädigung ein. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 22. November 2019 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Tätlichkeiten und Sachbeschädigung fortzusetzen.