• 1 Stunde bezüglich Korrespondenz. Die Honorarnote ist nach dem Gesagten um 3 Stunden und 50 Minuten auf 7 Stunden à CHF 270.00 zu kürzen. Hinzuzurechnen sind die notwendigen Auslagen von CHF 55.90 sowie die MWST von 7.7 %. Es resultiert eine Entschädigung von CHF 2‘095.75. 11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: