_ macht in beiden Verfahren in grösserem Umfang Aufwendungen für das Aktenstudium und die Redaktion der Rechtsschriften inkl. Abschlussarbeiten geltend (vorliegend insgesamt 10 Stunden 10 Minuten, wobei teilweise in denselben Aufwandpositionen auch noch ein nicht näher ausgewiesener Aufwand für Korrespondenz aufgeführt wird). Dies erscheint unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich) und der Schwere der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse (unterdurchschnittlich) als übersetzt. Vorliegend ging es lediglich um die Fragen, ob auf die Aussagen der Beschuldigten und ihres Vaters abgestellt werden kann oder ob es ergänzender Beweismassnahmen bedarf.