4.6 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde gutzuheissen und die Einstellungsverfügung aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft wird die erwähnten zusätzlichen Ermittlungshandlungen (Einvernahme G.________, H.________ und des Beschwerdeführers) durchführen. Falls sich nach der Beweisergänzung kein Tatverdacht gegen die Beschuldigte erhärtet, weil die Aussagen des Beschwerdeführers als unglaubhaft erscheinen, wird die Staatsanwaltschaft erneut eine Verfahrenseinstellung erwägen.