8 sende, unbeteiligte Ehefrau des Beschwerdeführers und von H.________, welche zumindest den Beginn der verbalen Auseinandersetzung akustisch mitbekommen haben soll, davon auszugehen, dass sich der Sachverhalt so abgespielt hat, wie er von der Beschuldigten und ihrem Vater geschildert wird. Zur Beurteilung der Frage, ob die Aussagen des Beschwerdeführers glaubhaft erscheinen, sind vielmehr die Einvernahmen von G.________ und H.________ indiziert.