3.3 In der Einstellungsverfügung betreffend die Beschuldigte führte die Staatsanwaltschaft aus, aufgrund der übereinstimmenden Aussagen aller Beteiligten sei davon auszugehen, dass es am 1. März 2018 zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sei, als der Beschwerdeführer mit seinem Pickup am Fahrzeug von F.________ habe vorbeifahren wollen. Die Aussage des Beschwerdeführers, wo-